In Tageseinrichtungen für Kinder soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Diese umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und Ihrer Familien (§ 22 KJHG). Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung hat eine entscheidende Bedeutung für den weiteren Lebensweg der Kinder und beeinflusst so die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Den Kindertageseinrichtungen, als Orte frühkindlicher Bildung, kommen dabei eine besondere Rolle und Verantwortung zuteil.