Für Jugendämter & Fachstellen
Zusammenarbeit mit Fachstellen
Wir begleiten Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen ambulanter Hilfen zur Erziehung und arbeiten dabei verbindlich mit den beteiligten Fachstellen zusammen.
Unsere ambulanten Leistungen
§ 30 SGB VIII
Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
Individuelle Begleitung junger Menschen bei persönlichen, familiären und sozialen Herausforderungen.
Mehr erfahren zu Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Begleitung von Familien im Alltag, bei Erziehungsfragen und in belastenden Situationen.
Mehr erfahren zu Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)§ 35 SGB VIII
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive, alltags- und lebensweltorientierte Begleitung junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Mehr erfahren zu Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Zusammenarbeit im Hilfeprozess
- Orientierung am individuellen Hilfebedarf und an den gemeinsam vereinbarten Zielen
- Transparente Abstimmung mit allen Beteiligten
- Beteiligung der jungen Menschen und ihrer Familien
- Fachliche Dokumentation und Reflexion im Rahmen der jeweiligen Anforderungen
- Kinderschutz als verbindlicher Bestandteil der Arbeit
Kinderschutz, Qualität & Beschwerdemöglichkeiten
Kinderschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fester Bestandteil unserer professionellen Arbeit.
Qualität
Wir verstehen Qualitätssicherung als fortlaufende Aufgabe in der Begleitung.
Feedback & Beschwerden
Rückmeldungen und Beschwerden von Beteiligten nehmen wir ernst und nutzen sie für unsere Weiterentwicklung.
Fallanfrage & Kontakt
Fachstellen können sich für eine erste Abstimmung oder bei Fragen zu einer möglichen Zusammenarbeit gern an uns wenden.
E-Mail an hze@wunderkinder-kitas.de